pensionsrecht


Krankenstand

Er verbrachte mehrere Monate im Krankenstand, dann wurde ihm von seiner Firma gekündigt. Franz R. hatte nichts anderes erwartet. Er wusste, dass er nie wieder in seinen alten Job zurückkehren würde können. Die Therapie würde Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen.



Frühpension

Er beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Die von der Pensionsversicherungs-anstalt beauftragten Ärzte attestierten ihm jedoch einen guten Gesundheitszustand: Er sei immer noch in der Lage, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, hieß es in dem Bescheid, mit dem sein Pensionsantrag abgelehnt wurde.

Als Expertin für Pensionsrecht weiß ich um die Problematik Bescheid: Psychische Erkrankungen werden immer noch zu wenig als solche anerkannt.


Klage


Im Fall von Franz R. habe ich binnen der gesetzlichen Frist Klage gegen den ablehnenden Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Die Klage war mit zahlreichen Befunden des behandelnden Psychotherapeuten und einem fundierten Gutachten eines Sachverständigen für Psychiatrie und Neurologie untermauert.


Therapie


Nach eingehender Untersuchung meines Mandanten kam auch der Gerichtsgutachter zum Ergebnis, dass Franz R. bis auf weiteres nicht mehr arbeitsfähig ist. Der Vertreter der Pensionsversicherungsanstalt musste einem Vergleich zustimmen, mit dem sie Herrn R. eine befristete Invaliditätspension zuerkannte.